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zur Prävention von
weiblicher Genitalbeschneidung (FGM/C)

FAQs

1. Was ist weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C Female Genital Mutilation / Cutting)?

Die Weltgesundheitsorganisation definiert weibliche Genitalbeschneidung als „alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, ohne medizinische Notwendigkeit“. Hierbei werden 4 verschiedene Typen der Beschneidung klassifiziert.

Typ I Klitoridektomie
Teilweise oder vollständige Entfernung des sichtbaren Teils der Klitoris und/oder der Klitorisvorhaut.

Typ II Exzision
Teilweise oder vollständige Entfernung des sichtbaren Teils Klitoris und/oder der inneren Vulvalippen mit/ohne Entfernung der äußeren Vulvalippen.

Typ III Infibulation
Entfernen der inneren und/oder der äußeren Vulvalippen, meistens mit Entfernung des sichtbaren Teils der Klitoris. Die Wundflächen werden zusammengenäht und die Vagina bis auf eine kleine Öffnung verschlossen.

Typ IV
Alle anderen schädigenden Eingriffe, die keinem medizinischen Zweck dienen und nicht Typ I bis III zugeordnet werden können (Durchbohren, Einstechen, Ausbrennen, Verätzen oder Einführen ätzender Substanzen, Dehnen, Verletzungen im Rahmen von konfliktbasierter sexualisierter Gewalt etc.) werden Typ IV zugeordnet.

Zwischen den Beschneidungsformen sollen keine Schweregrade bewertet werden, da sich alle Typen bei den betroffenen Mädchen und Frauen unterschiedlich auswirken können. Bei allen Typen können schwerwiegende körperliche und psychische Folgen einhergehen.

2. Warum gibt es unterschiedliche Begriffe?

Der Einsatz der verschiedenen Begrifflichkeiten ist besonders wichtig.

FGM/C steht für Female Genital Mutilation / Cutting und wird übersetzt als Weibliche Genitalverstümmelung und weibliche Genitalbeschneidung.

Der Begriff Weibliche Genitalverstümmelung betont die Menschenrechtsverletzung, kann von Betroffenen aber auch als stigmatisierend empfunden werden. Viele Betroffenen nutzen daher für sich den Begriff Beschneidung.

Der Begriff FGM/C beinhaltet beide Varianten und signalisiert, dass es verschiedene Sichtweisen auf das Thema gibt.

In der Arbeit mit Betroffenen wird empfohlen, den Begriff der „weiblichen Genitalbeschneidung“ oder die von den Betroffenen selbst genutzten Begrifflichkeiten zu verwenden. Ein kontextbezogener Gebrauch der Begrifflichkeiten sollte geachtet werden.

3. Wo ist FGM/C verbreitet?

Weltweit sind nach UNICEF (2024) 230 Millionen Mädchen und Frauen von FGM/C betroffen. Die Studien von UNICEF erfassen die Prävalenzraten, also wie viel Prozent der Mädchen und Frauen in einem Land betroffen sind. Wichtig: Nicht jedes Mädchen oder jede Frau aus einem Prävalenzland ist per se von FGM/C betroffen!

Die Prävalenzländer nach UNICEF befinden sich hauptsächlich auf dem afrikanischen Kontinent, in Südostasien und in Westasien. Es gibt aber auch Studien und Berichte aus Ländern aller Kontinente, die ebenfalls zeigen, dass FGM/C vorkommt.

FGM/C ist kein „afrikanisches“ oder „muslimisches Problem“ – FGM/C ist auf allen Kontinenten vertreten und keine Religion schreibt FGM/C vor. FGM/C ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die weltweit verbreitet ist.

4. Welche Gründe für FGM/C gibt es?

Der Ursprung von FGM/C ist ungeklärt, jedoch wurden Spuren der Praxis bereits im Alten Ägypten gefunden. Die Gründe für das Fortbestehen sind vielfältig und stark abhängig von den praktizierenden Gemeinschaften. FGM/C ist mit gesellschaftlichen Normen und Werten verknüpft und damit gesellschaftlich tief verankert. Weibliche Genitalbeschneidung findet unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit statt. Ein Fortführen der Praxis wird oftmals gesellschaftlich erwartet und eine Weigerung kann mit gesellschaftlichem Ausschluss, Verfolgung oder Tod einhergehen. Weibliche Genitalbeschneidung gilt als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die bis ins 19. Jahrhundert auch in Europa unter medizinischem Vorwand eingesetzt wurde, um Mädchen und Frauen und ihre Sexualität zu unterdrücken.

5. Wie ist die Situation in Deutschland?

Es gibt Berichte und Schätzungen zu den in Deutschland lebenden betroffenen und gefährdeten Mädchen und jungen Frauen.


NRW


(Die Zahlen beziehen sich auf Mädchen und Frauen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit – Mädchen und Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ohne Papiere sind nicht berücksichtigt.)

Seit 2013 ist FGM/C im Strafgesetzbuch als eigener Straftatbestand in Deutschland eingestuft: §226a StGB – Verstümmelung weiblicher Genitalien. Neben der Durchführung selbst wird auch die Beihilfe unter Strafe gestellt. Ebenso können sich Eltern strafbar machen, wenn sie ihre Tochter nicht vor einer drohenden Beschneidung schützen. Das Strafmaß gilt auch, wenn die Beschneidung im Ausland stattfindet.

Bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung (§8a SGB 8 Schutzauftrag) sind Fachkräfte dazu verpflichtet, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und bei Gefährdung entsprechende Handlungsschritte einzuleiten. Gerade Ferien- und Reisezeiten können für Mädchen mit einem erhöhten Risiko verbunden sein. Teil des Kinderschutzes ist es auch, sog. Ferienbeschneidungen zu verhindern.

6. Welche Auswirkungen kann FGM/C auf betroffene Mädchen und Frauen haben?

FGM/C kann unterschiedliche körperliche und psychische Folgen vor allem im Kontext Schwangerschaft, Geburt und Sexualität mit sich ziehen. Die Auswirkungen von FGM/C können langfristig sein und unterschiedliche Lebensbereiche von Mädchen und Frauen betreffen.

Da es sich bei FGM/C um ein großes Tabuthema handelt, sprechen betroffene Mädchen und Frauen das Thema oft nicht von sich aus an und/oder bringen Beschwerden nicht mit ihrer Beschneidung in Verbindung. Nicht alle Betroffenen erinnern sich an ihre Beschneidung und dass sie beschnitten sind. Deswegen ist es wichtig, dass Fachkräfte, die mit Mädchen und jungen Frauen arbeiten, für das Thema FGM/C sensibilisiert sind, um es ggf. anzusprechen und Unterstützung zu vermitteln.

7. Welche Rolle spielt FGM/C für geflüchtete Mädchen und junge Frauen?

Eine drohende Genitalbeschneidung ist für viele Mädchen und Frauen weltweit ein Grund, ihr Herkunftsland zu verlassen. Manche bereits beschnittenen Frauen fliehen darüber hinaus vor einer zweiten Beschneidung, die mancherorts unter anderem im Rahmen einer Zwangsverheiratung durchgeführt wird. FGM/C ist eine Menschenrechtsverletzung und kann als Form geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund geltend gemacht werden (§ 3 AsylG). Betroffene müssen dafür ein medizinisches Gutachten über ihre Beschneidung vorlegen, welches von zum Thema FGM/C geschulten Gynäkolog*innen verfasst werden sollte. Von Beschneidung betroffene oder bedrohte Mädchen und Frauen gelten als besonders schutzbedürftig.

8. Wie können betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland unterstützt werden?

FGM/C ist ein ganzheitliches Thema. Betroffene Mädchen und Frauen bringen häufig ein vielschichtiges Beratungsanliegen aus den Bereichen Medizin, Recht und Asyl, Schwangerschaft, Sexualität, psychische Gesundheit mit. Betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen können sich mit allen Anliegen rund um das Thema FGM/C an die Mitarbeiterinnen von YUNA NRW wenden und entsprechende Unterstützungsangebote werden vermittelt.

Beispielsweise gibt es einige spezialisierte Medizinerinnen, die sowohl Behandlungen bei Schmerzen als auch unterschiedliche Operationsmöglichkeiten aufzeigen können. Wenn im Asylverfahren ein gynäkologisches Gutachten benötigt wird, ist es besonders wichtig, an spezialisierte Gynäkologinnen zu verweisen, die die Typen erkennen und sich in dem Thema sicher fühlen.

YUNA NRW bietet betroffenen und gefährdeten Mädchen und Frauen einen sicheren Raum, um über FGM/C zu sprechen. Zur Prävention von FGM/C bietet YUNA NRW zudem verschiedene Gruppenangebote und Workshops für Mädchen und Frauen, sowie Fachvorträge, Seminare etc. zur Sensibilisierung von Fachkräften an.

9. Was kann ich bei einem Verdacht auf drohende / bevorstehende FGM/C tun?

Wenn der Verdacht aufkommt, dass ein Mädchen oder eine Frau beschnitten oder von Beschneidung bedroht ist, ist es wichtig, die Bedenken ernst zu nehmen. Informieren Sie sich, sprechen Sie mit Bezugspersonen, tauschen sich im Team darüber aus und ziehen eine Fachstelle zum Thema hinzu. Die Fachstellen YUNA Rheinland und YUNA Westfalen-Lippe bieten für Fachkräfte auch Fachberatung an. Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss auch das Jugendamt mit einbezogen werden.

Für die Prävention ist es deswegen wichtig, über das Thema aufzuklären. Hierzu bietet die Fachstelle YUNA Rheinland kostenfreie Webinare an. Auf Anfrage können auch andere Veranstaltungen gebucht werden. Sensibilisiertes Fachpersonal kann die Relevanz von FGM/C im Arbeitsalltag besser erkennen, Unterstützungsangebote wahrnehmen und weitervermitteln.

10. Was ist beim Umgang mit dem Thema FGM/C zu beachten?

Im Umgang mit Betroffenen ist es wichtig, FGM/C als einen Teil der Gesamtbiografie zu betrachten und kultursensibel und rassismuskritisch zu beraten. Betroffene Mädchen und Frauen bringen eine vielschichtige Biografie mit, in dem ihre Beschneidung ein Teilaspekt ist und nicht immer zwangsläufig ein Beratungsanliegen darstellt. Da das Sprechen über FGM/C für viele ein Tabuthema ist, ist es wichtig, eine sichere Atmosphäre zu schaffen, in der das Thema Platz haben darf und Betroffene und ihre Familien nicht stigmatisiert werden.

In der Beratung ist es wichtig, den Mädchen und Frauen auf Augenhöhe zu begegnen und die eigene Position als Fachkraft, bestehende Machtverhältnisse und die verwendete Sprache zu reflektieren.